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Liebe Kunden von Seychelles Dreams,

bitte schenken Sie diesen ausführlichen Reisebedingungen Ihre Aufmerksamkeit, denn mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese verbindlich an. Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle selbst veranstalteten Reisen von Sey­chelles Dreams. Am 01.07.2018 ist eine Richtlinie der Europäischen Union (EU2015/2302) in Kraft getreten, die das Vertragsverhältnis zwischen Reiseveranstaltern und Reisenden neu regelt. Die Richtlinie unterscheidet zwischen „Pauschalreisen“ (§651 a BGB) mit umfassendem Schutz und „Vermittlung verbundener Reiseleistungen“(§651 w BGB) mit eingeschränktem Schutz. Für touristische Einzelleistungen können abweichende Reise-, Beförderungs- und Geschäftsbedingungen gelten.

Allgemeine Geschäfts-& Reisebedingungen bei Vertragsschluss  (alle Paragrafenangaben beziehen sich auf § § 651 a ff. der mit dem 1.7.2018 in Kraft tretenden Gesetzesfassung)

Vorab:
Ein Widerrufsrecht nach §§ 312 ff. BGB besteht für Reiseverträge
nur dann, wenn diese Verträge außerhalb von Geschäftsräumen (z. B. beim Kunden zu Hause) geschlossen worden sind, auch in diesem Fall nur, wenn die entsprechenden mündlichen Verhandlungen nicht auf vorhergehender (Ein-)Bestellung durch den Kunden als Verbraucher geführt wurden. Ansonsten gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsregelungen, vgl. z.B. Ziffer 6. und 8. dieser Bedingungen.

Die Angaben zum außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren finden Sie in Ziffer 15.2. dieser Bedingungen.

Unsere ausführlichen Informationen nach der Datenschutzgrundverordnung finden Sie an gesonderter Stelle auf unserer Homepage unter  “ Datenschutz“

1. Buchung, Vertragsabschluss, besondere Vereinbarungen
2. Ausführendes Luftfahrtunternehmen
3. Sicherungsschein, Anzahlung und Zahlung des Reisepreises
4. Leistungsänderungen
5. Preisänderungen
6. Rücktritt durch den Kunden/Ersatzteilnehmer
7. Umbuchung
8. Einseitige Vertragsbeendigung, Mindestteilnehmerzahl
9. Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise
10. Rechte und Pflichten von Reiseleitung, örtlicher Vertretung
11. Versicherungen
12. Haftungsbeschränkung bei Vermittlung fremder Leistung
13. Haftungsbeschränkungen als Reiseveranstalter
14. Pass-, Visa und Gesundheitsbestimmungen
15. Verjährung, außergerichtliche Streitbeilegung
16. Sonstiges

1. Buchung der Reise und Vertragsabschluss, besondere Vereinbarungen
1.1. Seychelles Dreams erstellt bei oder nach Vertragsschluss eine Buchungsbestätigung, die die wesentlichen Inhalte des geschlossenen Vertrages wiedergibt.
1.2. Ein Vertragsschluss kommt nach der gesetzlichen Regelung erst in dem Zeitpunkt zustande, in dem völlig de­ckungsgleiche Willenserklärungen der Vertragsparteien (Angebot und Annahme dieses Angebots) vorliegen, wobei die Annahme rechtzeitig erfolgt sein muss. Bloße Interessenbekundungen beider Seiten (Anfrage/Reisevorschlag) stellen noch kein Angebot dar, sondern sind lediglich Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten. Ein Angebot kann befristet werden, ansonsten kann es nur innerhalb des üblichen Zeitraums, der hier ohne Hinzutreten besonderer Umstände bei 10 Tagen liegt, angenommen werden. Eine verspätete Annahme stellt ein neues Angebot dar, sodass die Rollen bei der Abgabe der Vertragserklärungen wechseln können. Geht das Angebot vom Kunden aus, so ist dieser bis zur Annahme durch Seychelles Dreams, jedoch längstens 10 Tage ab Zugang der Anmeldung bei dieser gebunden.
1.3. Ändernde oder ergänzende Abreden zu von Seychelles Dreams angebotenen Leistungen oder diesen Reise­bedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit Seychelles Dreams, die aus Beweisgründen in Textform getroffen werden sollte. Reisebüros oder in die Vertragsabwicklung eingeschaltete Leistungsträger sind nicht bevollmächtigt, abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zu treffen.

2. Ausführendes Luftfahrtunternehmen
Die EU-Verordnung Nummer 2111 vom 14.12.2005 verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen, Reisende vor der entsprechenden Flugbeförderung über die Identität jeder ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten, sobald diese feststeht. Soweit dies bei Buchung noch nicht der Fall ist, muss zu­nächst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel der ausführenden Flugge­sellschaft nach erfolgter Buchung ist der Kunde unverzüglich zu unterrichten.

3. Sicherungsschein/Anzahlung/Zahlung des Reisepreises
3.1 Ihre Zahlungen auf den Reisepreis werden abgesichert durch den Sicherungsschein (vgl. § 651 r BGB bzw. das bei Buchung übergebene Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden), den Seychelles Dreams Ihnen mit der Bu­chungsbestätigung übermittelt. Vor Reiseende werden alle Zahlungen auf den Reisepreis, auch die Anzahlung, nicht fällig, soweit ein Sicherungsschein nicht vorliegt.
3.2. Soweit nicht anders vereinbart, ist mit Zugang des Sicherungsscheins eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises, der restliche Reisepreis dann vier Wochen vor vertraglich vereinbartem Reisebeginn fällig.
3.3. Prämien für vermittelte Versicherungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sind jeweils sofort fällig.

4. Leistungsänderungen
Seychelles Dreams wird nach Treu und Glauben das sich Mögliche tun, um die Reise so wie vertraglich vereinbart durchzuführen. Teilweise sind Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen nach Vertragsschluss objek­tiv unvermeidbar und nicht immer kann Seychelles Dreams Sie noch vor Reiseantritt informieren. Seychelles Dreams versucht stets Abweichungen möglichst gering zu halten, sodass der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird. Ihre eventuellen Gewährleistungsansprüche bleiben von den vorstehenden Ausführungen unberührt.

5. Preisänderungen
5.1. Seychelles Dreams ist berechtigt, den bestätigten Reisepreis zu erhöhen, soweit die begehrte Erhöhung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten
-  Änderung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger
- oder einer Änderung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen (z. B. Hafen- oder Flughafengebühren; Sicherheitsgebühren im Zusammenhang mit der Beförderung; Einreise-, Aufenthalts- und öffentlich-rechtliche Eintrittsgebühren) ergibt. Sie können eine Senkung des Reisepreises und Berech­nung des neuen Reisepreises analog der folgenden Ziffer 5.2. verlangen, soweit eine begehrte Senkung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Änderung der oben bezeichneten Positionen ergibt und dies zu niedrigeren Kosten für Seychelles Dreams führt. Soweit Seychelles Dreams dadurch Verwal­tungskosten entstehen, kann Seychelles Dreams diese in tatsächlich entstandener Höhe vom errechneten Ermäßigung -bzw. Erstattungsbetrag abziehen, sie sind Ihnen auf Verlangen nachzuweisen.
5.2. Der Reisepreis darf maximal um den Betrag erhöht werden, der der Summe aller nach Vertragsschluss einge­tretenen betragsmäßigen Erhöhungen der in Ziffer 5.1. genannten Preisbestandteile der gebuchten Reise entspricht. Soweit einschlägige Kostenerhöhungen eine Reisegruppe als Einheit betreffen, werden sie zunächst auf die einzelnen Reisenden aufgeteilt. Je nachdem, welche Berechnung für den Kunden günstiger ist, wird dabei die ursprünglich kal­kulierte Teilnehmerzahl oder die konkret erwartete Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Seychelles Dreams ist ver­pflichtet, auf Anforderung Gründe und Umfang der Preiserhöhung zu belegen.
5.3. Seychelles Dreams muss Sie über eine etwaige Preiserhöhung und ihre Gründe auf einem dauerhaften Daten­träger (zum Beispiel Brief, E-Mail, Fax) spätestens am 20. Tag vor Reisebeginn klar und verständlich unterrichten und dabei die Berechnung mitteilen.
5.4. Bis zu 8% wird die Preiserhöhung einseitig wirksam. Würde sich der Reisepreis um mehr als 8 % erhöhen, so kann Seychelles Dreams Sie (ebenfalls spätestens am 20. Tag vor Reisebeginn) auffordern, innerhalb angemesse­ner Frist die Preiserhöhung (Angebot) anzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Nach ausdrücklicher An­nahme oder fristlosem Verstreichen einer solchen Frist gilt das Angebot als angenommen. Wählen Sie stattdessen den Rücktritt, so erhalten Sie den Reisepreis zurück. Ansprüche auf Schadenersatz und Ersatz vergebli­cher Aufwendungen bleiben unberührt (§ 651 i Abs. 3 Nr.7 BGB).

6. Rücktritt durch den Kunden/Ersatzteilnehmer
6.1. Treten am Bestimmungsort der Reise oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, dann können Sie vor Reisebeginn kostenlos vom Vertrag zurücktreten. Unvermeidbare und außer­gewöhnliche Umstände liegen vor, wenn sie nicht der Kontrolle der Vertragspartei unterliegen, die sich darauf beruft und ihre Folgen sich auch durch alle zumutbaren Vorkehrungen nicht hätten vermeiden lassen (§ 651 h Abs. 3 BGB). Ein kostenfreies Rücktrittsrecht besteht auch im Fall der Ziffer 5.4. Satz 2 oder bei einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Bestandteils der Reise.
6.2. Abgesehen von den in Ziffer 6.1. geregelten Fällen können Sie vor Reisebeginn jederzeit zurücktreten.
Seychelles Dreams hat dann jedoch den gesetzlich geregelten Anspruch auf eine angemessene Entschädigung (§ 651 h Abs. 1 und 2 BGB).
Seychelles Dreams hat folgende Pauschale als Rücktrittentschädigung festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 60 %
ab dem 8. Tag vor Reiseantritt 70 %
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80 % des Reisepreises.
6.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Seychelles Dreams nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
6.4. Seychelles Dreams behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädi­gung zu fordern, soweit Seychelles Dreams nachweist, dass ihr wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Seychelles Dreams verpflichtet, die geforderte Entschä­digung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Rei­seleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
6.5. Im Zusammenhang mit einem möglichen Reiserücktritt weist Seychelles Dreams auf Ziffer 11 dieser Bedin­gungen hin.
6.6. In allen Fällen des Rücktritts verliert Seychelles Dreams den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und muss darauf bereits bezahlte Beträge unverzüglich zurückerstatten.
6.7. Innerhalb einer angemessenen Frist, jedoch im Regelfall nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn können Sie unter Verwendung eines dauerhaften Datenträgers (z. B. Brief, E-Mail, Fax) verlangen, dass ein von Ihnen be­nannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Seychelles Dreams kann dem Eintritt wi­dersprechen, wenn der Dritte den vertraglichen Reiseerfordernissen nicht genügt. Bei erfolgtem Eintritt haften ur­sprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Ein­tritt entstehenden Mehrkosten. Dem ursprünglichen Reiseteilnehmer ist ein Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind. Mehrkosten dürfen nur in angemessenem Umfang gefordert werden und müssen Seychelles Dreams als Veranstalter tatsächlich entstanden sein. Eine Reise gilt als an dem Arbeitstag (Montag bis Freitag, Feiertage ausgenommen) storniert, an dem Seychelles Dreams die Rück­trittserklärung vor 12 Uhr erreicht. Seychelles Dreams empfiehlt aus Beweisgründen eine Rücktrittserklärung in Textform.

7. Umbuchung
Wünschen Sie nach Zustandekommen des Reisevertrages Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Orts des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart etc., so ist dies grundsätzlich nur durch den Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Ziffer 6. genannten Bedingungen und nachfolgendem Neuabschluss eines Ver­trages möglich. Vertragsänderungen kann Seychelles Dreams nur in Ausnahmefällen und gegen eine Gebühr vor­nehmen.

8. Einseitige Vertragsbeendigung durch Seychelles Dreams/Mindestteilnehmerzahl
8.1. Ist Seychelles Dreams aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (vgl. Ziffer 6.1.) an der Erfül­lung des Vertrages gehindert, so kann Seychelles Dreams unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes vor Reisebeginn Ihr Rücktritt erklären.
8.2. Seychelles Dreams kann im Fall des Nichterreichens einer vertraglich festgelegten Mindestteilnehmerzahl un­ter Einhaltung folgender Fristen vom Reisevertrag zurücktreten:
- bei Reisen, die länger als sechs Tage dauern, spätestens 22 Tage vor Reisebeginn
- bei Reisen mit einer Dauer von höchstens sechs Tagen ebenfalls spätestens 7 Tage vor Reisebeginn.
8.3. In den vorgenannten Fällen verliert Seychelles Dreams den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und er­stattet bereits gezahlte Beträge unverzüglich zurück.

9. Obliegenheiten und Rechte des Reisenden bei mangelhafter Reise
9.1. Ein Reisemangel ist unverzüglich anzuzeigen (siehe auch 9.5.). Abhilfeverlangen und Mängelanzeige sind bei Reisen von Seychelles Dreams vom Reiseteilnehmer an die örtliche Vertretung/Reiseleitung zu richten (Name und Anschrift finden sich in den Reiseunterlagen). Soweit möglich und zumutbar sind sie an Seychelles Dreams direkt (Anschrift am Ende der Bedingungen) zu richten.
9.2. Wird die Reise nicht vertragsgerecht erbracht, so können Sie von Seychelles Dreams Abhilfe verlangen. Seychelles Dreams kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung von Ausmaß des Mangels und Wert der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist.
9.3. Leistet Seychelles Dreams nicht innerhalb einer von Ihnen bestimmten angemessenen Frist die gebotene Ab­hilfe, ohne hierzu nach Ziffer 9.2. berechtigt zu sein, so können Sie selbst Abhilfe schaffen und Ersatz erforderlicher Aufwendungen verlangen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Seychelles Dreams die Abhilfe verweigert oder so­fortige Abhilfe notwendig ist.
9.4. Seychelles Dreams ist zwar nach Ziffer 9.2. berechtigt, die Abhilfe zu verweigern, betrifft der Reisemangel je­doch einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, so muss Seychelles Dreams angemessene Ersatzleistungen ge­währen. Wenn durch die Leistungen von Seychelles Dreams keine gleichwertige Beschaffenheit der Reise erzielt wird, muss Seychelles Dreams eine angemessene Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) nach Ziffer 9.5. ge­währen. Sind die Ersatzleistungen den ursprünglich geschuldeten dabei nicht vergleichbar oder ist die angebotene Minderung nicht angemessen, können Sie die Ersatzleistung ablehnen. In diesem Fall oder wenn Seychelles Dreams außerstande ist, Ersatzleistungen anzubieten, richten sich die weiteren Rechtsfolgen auch ohne Kündi­gungsausspruch (Ziffer 9.6.) nach § 651 l Abs. 2 und 3 BGB.
9.5. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Reiseleistung können Sie, soweit nicht die Abhilfe durch eine schuld­hafte Unterlassung der Mängelanzeige vereitelt wurde, einen Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) geltend machen. Beschränkungen der Rechtsfolgen eines Mangels in Fällen unvermeidbarer außerge­wöhnlicher Umstände ergeben sich aus § 651 k Abs. 4 u.5.
9.6. Wird infolge eines Mangels die Reise erheblich beeinträchtigt, können Sie den Reisevertrag kündigen. Zuvor müssen Sie Seychelles Dreams eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Die Fristsetzung ist unnötig, wenn Ab­hilfe von Seychelles Dreams verweigert wird oder die sofortige Abhilfe notwendig ist.
Wurde berechtigt gekündigt, so ist Seychelles Dreams verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages not­wendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag Ihre Beförderung umfasste, unverzüglich für Ihre Rückbeförderung zu sorgen; das hierfür eingesetzte Beförderungsmittel muss dem im Vertrag vereinbarten gleich­wertig sein. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung fallen Seychelles Dreams zur Last. Hinsichtlich bereits er­brachter und nach Kündigung noch notwendig erbrachter Reiseleistungen behält Seychelles Dreams den Anspruch auf den (anteiligen) Reisepreis; Ansprüche auf Minderung, Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen bleiben jedoch unberührt (zu Beschränkungen der Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche siehe Ziffer 9.5 Satz 2). Hinsichtlich der nicht mehr zu erbringenden Reiseleistungen entfällt der Anspruch von Seychelles Dreams auf den darauf entfallenden vereinbarten Reisepreis; insoweit bereits geleistete Zahlungen sind zu erstat­ten.

10. Rechte und Pflichten von Reiseleitung / örtlicher Vertretung
Die jeweilige Reiseleitung oder örtliche Vertretung von Seychelles Dreams (Name und Anschrift finden Sie in den vor Reiseantritt übermittelten Reiseunterlagen) ist während der Reise beauftragt, Mängelanzeigen und Abhilfeverlan­gen entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich oder erforderlich ist. Sie erbringt ferner die von Seychelles Dreams nach §651 q BGB geschuldeten angemessenen Beistandsleistungen, wenn Sie sich wäh­rend der Reise in Schwierigkeiten befinden. Sie ist nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen Seychelles Dreams anzuerkennen oder derartigen Anspruch Stellungen entge­genzunehmen.

11. Versicherungen
Seychelles Dreams empfiehlt Ihnen insbesondere den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung und erforderliche Rückführung bei Unfall, Krankheit oder Tod und vermittelt Ihnen gerne entsprechende Angebote.

12. Haftungsbeschränkung bei Vermittlung fremder Leistungen
Soweit zwischen Seychelles Dreams und Ihnen kein Reisevertrag besteht und Seychelles Dreams Ihnen fremde Leistungen ausdrücklich in fremden Namen nur vermitteln, gilt folgendes:
• die Haftung für fehlerhafte Vermittlung wird auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt, soweit weder ein Körperschaden vorliegt noch der Schaden grob fahrlässig oder fahrlässig von Seychelles Dreams herbeigeführt wurde, es sei denn, dass ein Fall des § 651 w oder x Abs. 4 BGB vorliegt. Seychel­les Dreams übernimmt keine Haftung für Leistungen, die vor Ort bei Dritten zusätzlich gebucht werden.

13. Haftungsbeschränkungen für Seychelles Dreams als Reiseveranstalter
13.1. Die Haftung von Seychelles Dreams gegenüber Ihnen als Reiseteilnehmer auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden nicht schuldhaft her­beigeführt wurde.
13.2. Die Haftung von Seychelles Dreams Ihnen gegenüber auf Schadenersatz wegen unerlaubter Handlung wird, soweit sie nicht Körperschäden betrifft oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, auf den dreifachen Reise­preis des betroffenen Reisenden beschränkt.

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
14.1. Die Information über solche Bestimmungen durch Seychelles Dreams bei Buchung bezieht sich auf den Stand zu diesem Zeitpunkt. Soweit keine besonderen Angaben gemacht wurden, geht Seychelles Dreams davon aus, dass Sie die Staatsbürgerschaft der angegebenen Rechnungsanschrift haben, bei anderer Staatsbürgerschaft oder sonstigen Besonderheiten (z. B. Doppelte Staatsbürgerschaft) bittet Seychelles Dreams um Mitteilung.
14.2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit die Möglichkeit einer nachträglichen Änderung dieser Bestimmungen besteht. Seychelles Dreams wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemühen, Sie von etwaigen Änderungen so rechtzeitig wie möglich zu unterrichten. Seychelles Dreams liegt Ihnen jedoch nahe, selbst die Nachrichtenmedien zu verfolgen, um sich frühzeitig auf eventuelle Änderungen einstellen zu können.
14.3. Sie sollten sich als Reiseteilnehmer über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Allgemeine Informationen erteilen die Gesundheitsämter, reisemedizinisch erfahrene Ärzte, reisemedizinische Infor­mationsdienste oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.

15. Verjährung, außergerichtliche Streitbeilegung
15.1. Ihre in § 651 i Abs. 3 BGB bezeichneten Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
15.2. Seychelles Dreams ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlich­tungsstelle nicht verpflichtet. Grundsätzlich zieht Seychelles Dreams die direkte Korrespondenz/Kommunikation mit Ihnen vor und behält deshalb ihre Entscheidung für den Einzelfall vor. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist un­abhängig davon der Link auf die Plattform der EU-Kommission zur Streitbeilegung anzugeben: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE

16. Sonstiges
Es gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die reisevertraglichen Vorschriften des Bürgerli­chen Gesetzbuches, §§ 651a ff BGB (soweit Seychelles Dreams als Reiseveranstalter oder Reisevermittler im Sinn dieser Vorschriften tätig wird und deutsches Recht anwendbar ist).

Reiseveranstalter ist:
Seychelles Dreams
Inhaber Joachim Dietrich
Vockenthal 27a
Tel: 08374 580 7330
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
USt.-ID DE277331447
www.seychelles-dreams.de

Stand 18.03.2022

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